13 Februar 2024

Selbstbestimmung. Welche rechtlichen Aspekte sollte ich im Alter beachten?

Quartierplus Recht

Eine gute rechtliche Planung ist im Alltag von zentraler Bedeutung, weswegen der rechtlichen Strukturierung in privaten Angelegenheiten auch unbedingt genügend Rechnung getragen werden sollte. Wir zeigen nachfolgend diejenigen Bereiche auf, welche insbesondere ältere Menschen berücksichtigen und rechtlich regeln sollten.

Erbrecht

Unabhängig von der familiären Ausgangslage einer Person, empfehlen wir, den Nachlass in einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) zu regeln, um Streitigkeiten oder Unklarheiten zwischen den künftigen Erben zu vermeiden. Die Nachlassplanung kann Regelungen darüber enthalten, welchen Teil Ihres Nachlasses Sie welchen Personen zukommen lassen möchten oder welche konkreten Vermögenswerte allenfalls auf eine bestimmte Person übertragen werden sollen. Sollen von Gesetzes wegen erbberechtigter Personen vom Erbe ausgeschlossen werden, so ist auch dies zu regeln. Die Möglichkeiten der Strukturierung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu prüfen.

Testamente können entweder handschriftlich verfasst oder von einer Notarin öffentlich beurkundet werden. Erbverträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der öffentlichen Beurkundung.

Grundstücke übertragen – wann und wie?

Sollen Grundstücke bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen werden oder doch erst von Todes wegen? Welche Risiken kann eine lebzeitige Übertragung für Sie und Ihre Nachkommen bergen? Soll die Übertragung unentgeltlich erfolgen und wenn ja, welche Auswirkungen hat eine solche Übertragung auf einen späteren Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Was ist der Unterschied zwischen einer Nutzniessung und einem Wohnrecht und sollten Sie sich eines dieser Rechte vorbehalten?

Mit solchen, teilweise komplexen Fragen sehen sich viele ältere Menschen konfrontiert. Ganz grundsätzlich sollte – wann immer möglich – eine Lösung angestrebt werden, welche von der gesamten Familie getragen wird. Welche Lösung am besten passt, ist wiederum im Einzelfall zu beurteilen.

Handlungsfähigkeit

Das Gesetz vermutet, dass erwachsene Personen urteilsfähig sind, d.h. in der Lage sind, die Bedeutung und Folgen ihrer Handlungen zu verstehen und durch sierechtliche Wirkungen auszulösen. Verliert eine Person, z.B. aufgrund einer Demenzerkrankung, ihre Urteilsfähigkeit, so kann sie unter Umständen einen Teil ihrer Belange nach wie vor selbst vornehmen. In schwerwiegenderen Fällen besteht keine Handlungsfähigkeit mehr.

Sie haben die Möglichkeit, für diese Eventualität selbstbestimmt vorzusorgen: Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie eine oder mehrere bestimmte Personen ernennen, welche im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit für Sie handeln sollen. Dadurch können Sie vermeiden, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Beistandschaft errichtet, welche unter Umständen durch einen professionellen Beistand besorgt wird, der weder Sie noch Ihre Wünsche kennt.

Patientenverfügung

Nicht zu verwechseln mit dem Vorsorgeauftrag ist die Patientenverfügung, welche – insbesondere bei einer bestehenden Erkrankung – ebenfalls ein wertvolles Instrument für ein selbstbestimmtes Leben im Alter darstellen kann. In der Patientenverfügung können Sie Angaben machen über Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung und der Frage, ob und wann Sie lebenserhaltende Massnahmen beanspruchen möchten oder auch nicht. Patientenverfügungen sind also weniger rechtlicher und vielmehr medizinischer Natur, weshalb es sich lohnt, die Verfügung mit Ihrem Arzt zu besprechen, bevor Sie diese erlassen.

Jeder dieser vier Themenbereiche wird von den Autorinnen Dr. Christine Glättli (Rechtsanwältin und Notarin) und Stephanie Eggimann (Rechtsanwältin) in weiteren Beiträgen bei Quartierplus anhand eines konkreten Beispiels vertieft abgehandelt.

Über die Autorinnen

Beide Autorinnen sind bei der Walder Wyss Rechtsanwälte AG tätig. Für weitere rechtliche Fragen verweisen wir Sie direkt an die juristischen Fachpersonen Frau Glättli (Rechtsanwältin und Notarin) oder Frau Eggimann (Rechtsanwältin).

https://www.walderwyss.com/de/anwaelte/christine.glaettli

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